Straßenverkehr(Tschechien)

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Wer in fremden Ländern mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich auf abweichende Verkehrsregeln einstellen. In Tschechien gelten folgende Regeln und Verodnungen, auf die man sich einstellen sollte:

Inhaltsverzeichnis

Pflichtausstattung

Zusätzlich zur Deutschen Ausstattung muss in Tschichen mitgeführt werden:

  • für jede verwendete Sorte von Sicherungen eine Ersatzsicherung
  • für jede verwendete Sorte von Glühbirnen (Aussenbeleuchtung und Blinker) eine Ersatzglühbirne! (Dies gilt auch für Fahrzeuge, bei denen das Birnenwechseln einen Werkstattaufenthalt vorraussetzt)
  • Reserverad (Felge mit Reifen) sowie Material zum Reifenwechsel (Wagenheber, Radmutternschlüssel) ... Wie es bei Fahrzeugen ist, die ausstattungsbedingt kein Reserverad mitführen (z.B. nach Umrüstung auf Autogas) ist unbekannt.

Besonderheiten für EU-Bürger

Eine [Broschüre der EU] sagt aus(auf Seite 8):

Was Ausstattung und Zubehör Ihres Fahrzeugs anbelangt, so können die Mitgliedstaaten hier keine höheren Anforderungen stellen als der Mitgliedstaat, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Die Mitgliedstaaten können allerdings verlangen, dass ein Warndreieck mitgeführt wird, selbst wenn dies in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, nicht vorgeschrieben ist.

diese Broschüre gibt es auch [in Tschechisch], dort ist der relevante Absatz auf seite 7 zu finden("Jediné vybavení a příslušenství...")

Allerdings ist es unbekannt, wie Tschechische Polizisten auf diesen Einwand reagieren.

Alkohol

In Tschechien gilt die 0,0 Promille Grenze! Also Hände weg vom Lenkrad, wenn Ihr etwas getrunken habt.

Höchstgeschwindigkeiten

für Autos, Motorräder und Wohnwagen gelten folgende Höchstgeschwundigkeiten (Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf Gespanne bzw. Wohnmobile über 3,5t):

  • Innerorts: 50 km/h
  • ausserhalb von Ortschaften: 90(80) km/h
  • auf Autobahnen: 130(80) km/h

Abweichende Verkehrsregeln

  • Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden über 50 000 CZK muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden.
  • Ganzjährig muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Tempolimit von 30 km/h gilt 50 Meter vor und nach Bahnübergängen.
  • Halteverbot besteht grundsätzlich: auf Brücken sowie 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunneln und Unterführungen
  • Rechts abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt vor geradeausfahrenden Fahrzeugen(auch wenn sich die Straßenbahn links von den Fahrzeugen befindet!)
  • Wie in Deutschland sind Radarwarngeräte seit 2006 verboten.

Mautpflichtige Straßen

In Tschchien sind Autobahnen und ausgewählte Fernstraßen Mautpflichtig. Diese sind am "M"-Schild zu erkennen. Für Fahrzeuge unter 12 t müssen Vignetten gekauft werden, über 12 t existiert ein elektronisches Mautsystem ähnlich dem Deutschen.

Autobahn Vignetten Tschechien

Vignetten können an fast allen Tankstellen erworben werden und kosten für Autos bis 3,5t im Jahr 2009:

  • Jahresvignette: 1000 CZK (vom 1. Dezember 2008 bis 31. Januar 2010)
  • 2-Monat-Vignette: 330 CZK (markierter Tag bis Ablauf des Tages im folgenden Kalendermonat)
  • 2-Wochen-Vignette: 220 CZK (markierter Tag bis zum Ablauf von sieben Kalendertagen)

Achtung

Abgelaufene Vignetten müssen von der Frontscheibe entfernt werden! Sonst droht ein Bussgeld.

Die Vignetten 2009 sehen so aus: http://www.ceskedalnice.cz/prilohy/dz2009.htm

  • Motorräder unterliegen keiner Vignettenpflicht.

Bußgelder

Die tschechischen Bußgelder sind sehr empfindlich, die Polizei hat das Recht, den Führerschein an Ort und Stelle einzuziehen! Einige Beispiele:

  • Fahren ohne Licht: ab 53 EURO
  • Telefonieren am Steuer: 53 bis 90 EURO
  • Fahren ohne Vignette: bis 185 EURO
  • benutzen eines Radarwarners: bis zu 3.530 EURO

Disclaimer

Alle in diesem Artikel gemachten Angaben sind natürlich ohne Gewähr

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